Aktuelles

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben bei Erkrankung Ihres Kindes:

Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkrankungssymptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen weiterhin möglich, wenn sie ein negatives Testergebnis (POC-Antigen-Schnelltest oder PCR-Test ermittelt durch ein Testzentrum oder Arzt) vorweisen können.

 

Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Auch hier ist ist ein Schulbesuch erst wieder möglich, wenn sie ein negatives Testergebnis (POC-Antigen-Schnelltest oder PCR-Test ermittelt durch ein Testzentrum oder Arzt) vorgewiesen werden kann.

 

Bitte beachten Sie: Antigen-Selbsttests reichen bei aufgetretenen Symptomen nicht aus!


Corona

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen im Zusammenhang mit dem Covid-19!

Hier können Sie den aktuellen Rahmenhygieneplan für bayerische Schulen herunterladen:

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RHP Lesefassung Schule_final.pdf
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210312 Kurzübersicht RHP_final (4).pdf
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210312 Umgang mit Erkältungssymptomen_fi
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Wichtige Infos

Fotografieren auf Schulveranstaltungen

Es besteht kein totales Fotoverbot an unserer Schule. Ausdrücklich weisen wir aber darauf hin, dass bei Fotoauf­nah­men die Persönlichkeits­rechte jedes Einzelnen gewahrt werden müssen.

 

Wir orientieren uns bei unserer Regelung an einer Empfehlung der Regierung von Oberbayern:

 

 

1. Das Anfertigen und Speichern von Fotos (z.B. mittels Digitalkamera oder Smartphone) ausschließlich zu eigenen Erinnerungszwecken ist grundsätzlich erlaubt, auch wenn neben dem eigenen Kind noch andere Kinder mitfotografiert werden.

 

2. Bei Portraitfotos von fremden Kindern bitten wir Sie allerdings im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild, vorher deren Eltern zu fragen.

 

3. Das private (nichtöffentliche) Teilen dieser Fotos mittels Messenger-Diensten oder das Nutzen von ausländischen Cloud-Diensten ist allerdings nicht als "persönlich" oder "familiär" anzusehen, da diese Dienstleister kein adäquates Datenschutzniveau gewährleisten und daher unzulässig.

 

4. Das öffentliche Teilen oder jede sonstige Verbreitung von Fotos ohne Einwilligung ist unzulässig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortlichen, die beispielsweise Fotos auf sozialen Netzwerken im Internet veröffentlichen, zur Rechenschaft gezogen werden können und mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

 

Abschließend möchten wir Sie bitten, maßvoll zu fotografieren und gerade bei Schulveranstaltungen die Beiträge der Kinder und Klassen zu würdigen, indem Sie Ihnen Ihre volle Aufmerksamkeit schenken ohne eine Kamera oder Smartphone vor dem Gesicht zu halten!

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!