Elternbeirat

Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Die Aufgabe des Elternbeirats, wie sie sich aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Art. 65) ergeben, ist es:

  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften zu vertiefen
  • das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren
  • den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben.
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
  • bei der Verwendung bestimmter Lernmittel Entscheidung herbeizuführen
  • Organisation und Mitwirkung von besonderen Projekten (Schulgarten, Spendenaktion usw.)

Der Elternbeirat kann Informationen zur Gestaltung und der Effizienz des Unterrichts einholen, allerdings sollten die Eltern sich mit "Ratschlägen" zur Unterrichtsgestaltung und mit methodischen Vorschriften zurückhalten. Das ist Kerngeschäft der Lehrkräfte.

Sie können den Elternbeirat über folgende E-Mail-Adresse erreichen: 


Protokoll 1. Elternbeiratssitzung SJ 21/22