Aufgaben des Elternbeirats
Der Elternbeirat wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Die Aufgabe des Elternbeirats, wie sie sich aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Art. 65) ergeben, ist es:
Der Elternbeirat kann Informationen zur Gestaltung und der Effizienz des Unterrichts einholen, allerdings sollten die Eltern sich mit "Ratschlägen" zur Unterrichtsgestaltung und mit methodischen Vorschriften zurückhalten. Das ist Kerngeschäft der Lehrkräfte.
Sie können den Elternbeirat über folgende E-Mail-Adresse erreichen:
Protokoll 1. Elternbeiratssitzung SJ 21/22